Teil II. Darstellung des Wegebestands
8. Leinpfad
Lage und Verlauf
Dieser Fußweg zieht sich am gesamten nördlichen Neckarufer Ziegelhausens entlang und setzt sich über Neuenheim und das Neuenheimer Feld hinaus bis nach Ladenburg und weiter bis zur Flussmündung in den Rhein fort. Der schmale Weg, der zwischen Uferstraße und Fluss verläuft, führt fast auf Flusshöhe eng an der Stützmauer der Umgehungsstraße (L534) am Neckar entlang. Drei Unterführungen – an der ehemaligen Adler-Überfahrt, am östlichen Ortsausgang und an der ehem. Stiftsmühle im Westen – und einige Treppenzugänge von der Umgehungsstraße aus machen den Leinpfad gut zugänglich.
Am Ostrand der Ortsbebauung öffnet sich das Gelände und erinnert an die ehemaligen Wiesen des Neckarvorlandes. Dort lag früher das Flussschwimmbad, mehrere Sitzplätze laden zum Verweilen ein. Ab dem sog. „Eisbrecher“ verläuft der Pfad auf ca. 630 m oberhalb einer gepflasterten Uferböschung an der Siedlung „Kleines Dorf“ vorbei bis zum Stauwehr („Schleuse Neckargemünd“). Die mit Sandsteinen gepflasterte Uferböschung ist zusammen mit dem Wehr ca. 1931 entstanden und steht unter Denkmalschutz.
Auf der Gemarkung Ziegelhausens ist dieser Weg jedoch an zwei Stellen unterbrochen. Zwischen ehemaliger Stiftsmühle und Haarlaß im Westen ist keine Wegetrasse vorhanden. Die zweite Unterbrechung befindet sich im Osten zwischen „Kleinem Dorf“ und Stauwehr (s.u.).
Bedeutung
Der Leinpfad ist als Fußweg entlang des Neckars „seit unvordenklicher Zeit“ vorhanden. Schon die alten Römer nutzten diesen Weg am Fluß entlang, natürlich nicht an genau der gleichen Stelle und in der heutigen Form. Aus dem ehemaligen Treidelpfad hervorgegangen, ist es der einzige Weg, auf dem man in Ortsnähe ein längeres Stück ohne Steigung unbehelligt vom Autoverkehr spazieren kann. Dieser Weg ist bei den Ziegelhäusern sehr beliebt. Jede Schülergeneration ist auf dem Leinpfad bis zum Stauwehr an die Ostgrenze Ziegelhausens gewandert, da die Erkundung des Ortes stets Teil des Grundschulunterrichts war und ist.
Besonders reizvoll ist der über Privatgrund führende Abschnitt: Durch Trockenmauern und Gärten zur Straße hin abgeschirmt, ist der Weg zum Fluss hin durch eine mit handbehauenen Sandsteinquadern errichtete Böschung abgestützt, die als Teil des Neckarkanals unter Denkmalschutz steht. Zum Fluß hin liegt ein mit Bäumen bewachsener, mehrere Meter breiter Landstreifen.
Dieser Weg wurde bereits vor einigen Jahren als Senioren-Parcours projektiert, um der immer älter werdenden Bevölkerung Ziegelhausens angemessene Bewegungsmöglichkeiten zu bieten. Durch den Bau des neuen großen Altenheimes an der Kleingemünder Straße ergibt sich jetzt eine zusätzliche Aktualität.
Die Sperrung unterhalb des Wehrs In der oben beschriebenen Böschung sind mehrere Bäume wild gewachsen, deren Stämme und Wurzelwerk das Pflaster aufgesprengt haben. Durch wiederholte „Jahrhundert-Hochwasser“ konnte an diesen Stellen die Strömung angreifen und das Pflaster unterspülen. Die dadurch entstandenen Auskolkungen reichen zwar noch nicht unter den asphaltierten Weg (betroffen ist hauptsächlich der 147 m lange Abschnitt, der auf der Karte zwischen den Kreuzen markiert ist). Es ist jedoch zu befürchten, dass bei weiteren starken Hochwässern auch der Leinpfad selbst in Mitleidenschaft gezogen oder sogar ganz weggespült wird. Etwa 90 % der gepflasterten Böschung sind noch unversehrt. Seit über 80 Jahren hat sie überall da, wo keine Bäume hochgekommen sind, allen Hochwässern standgehalten und wird das auch weiterhin tun, wenn nur der Baumbewuchs unterbunden wird.
Der Eigner des betreffenden Wegeabschnittes kann oder will die erheblichen Kosten für die Fällung der Bäume und die Sanierung der Böschung nicht aufbringen und hat deshalb das Wegegrundstück der Stadt Heidelberg für einen symbolischen Preis von 1 € zum Kauf angeboten. Diese lehnte ab, weil sich die Kosten eigener Schätzung zufolge auf etwa 1 Million € belaufen sollen. Daraufhin hat der Eigner den fraglichen Wegeabschnitt gesperrt. Die Stadt hat das Problem im eigentlichen Wortsinn „umgangen“, indem sie einen Hangpfad vor der Siedlung „Kleines Dorf“ zur Kleingemünder Straße hinauf angelegt hat. Die Fußgänger müssen seitdem den Abschnitt zwischen „Eisbrecher“ und Wehr an dieser stark befahrenen Straße (L534) entlang zurücklegen.
Die Bemühungen um die Erhaltung von Leinpfad und Uferböschung auf kommunalpolitischer Ebene haben wir in einem eigenen Abschnitt (Teil III) dargestellt. Dort wird auch belegt, wie die Kostenschätzung der Stadt zustande kam und wie sie zu bewerten ist.
Zielvorstellung
1.Der gesperrte Abschnitt des Leinpfades unterhalb der Schleuse kann sofort wieder geöffnet werden. Er verläuft zwar auf privatem Grund, es besteht aber ein öffentliches Wegerecht, das die Stadt ggf. durchsetzen kann. Entgegen den Behauptungen des Eigners und der städtischen Behörden besteht hier keinerlei Gefährdung der Fußgänger, die über das übliche und vertretbare Maß bei Fuß- und Wanderwegen im freien Gelände hinausgeht.
2.Kauf des fraglichen Abschnitts des Leinpfades und des dazugehörigen Teils der gepflasterten Böschung durch die Stadt zum Preis von 1 €.
3.Eine dringende Schutzmaßnahme ist das Fällen der aus dem Pflaster wachsenden Bäume, denn jedes größere Hochwasser kann weitere Schäden verursachen. Diese Arbeiten sollten auch auf den Teilen der Böschung ausgeführt werden, für die das Wasser- und Schifffahrtsamt zuständig ist.
4.Eine weitere dringende Schutzmaßnahme ist die Ausbesserung der Schadstellen in der Pflasterung, damit die Schutzfunktion der Böschung wiederhergestellt ist.