Teil I. Das Projekt


2. Die Problematik der öffentlichen Fußwege


2.1 Kartendarstellungen

Von Anbeginn ergaben sich auf unseren Erkundungsgängen  Unstimmigkeiten in den Kartendarstellungen. Bei unseren Vorbereitungen stießen wir auf Differenzen zwischen der aktuellen Karte des Landesvermessungsamtes Baden Württemberg (heute Landesamt für Geo-Information) und dem Stadtplan der Stadt Heidelberg, den Wanderkarten des Verkehrsvereins Ziegelhausen, des Odenwaldclubs e.V. sowie der Naturparks Bergstraße-Odenwald und Neckartal-Odenwald. Zwischen den verschiedenen Karten gab es Abweichungen, so finden sich in der Karte des Landesvermessungsamtes Wanderwege, die im Stadtplan fehlen und umgekehrt. Auch fanden wir im Ortsbereich eingetragene Wanderwege nicht mehr begehbar: Wegetrassen waren einfach verwahrlost und zugewachsen oder durch Zäune versperrt, und mehrfach standen wir auch vor verschlossenen Gartentoren.

Ein Wanderweg war auf dem Stadtplan sogar mit einem Phantasieverlauf eingetragen, an einer Stelle, wo sich nie ein Weg befunden hatte oder hätte befinden können (siehe Teil II.4 Zum Apfelskopf). Auf den Stadtplänen und Wanderkarten des Verkehrsvereins Ziegelhausen in den verschiedenen Auflagen kann man nachverfolgen, wie verschiedene Wege nach und nach auch einfach herausgenommen worden sind.


2.2 Grundbesitzverhältnisse

So ergab sich rasch die Notwendigkeit der Überprüfung der Grundbesitzverhältnisse, und zwar der öffentlichen Wegegrundstücke. Der Internet-Zugang zum Liegenschaftskataster ermöglichte uns wenigstens die Ermittlung von Wegeverläufen.

Auf dem Katasterplan stießen wir auf ein überwältigend umfangreiches Wegenetz. Zu unserer eigenen Überraschung entdeckten wir hier eine Vielzahl von Wegegrundstücken, die offensichtlich früher einmal als Zugangswege zu den höher gelegenen Gärten und Feldern gedient haben und im Katasterplan noch erhalten sind. Deren Verlauf ist anhand der Wegetrassen z.T. durch die stützenden Trockenmauern oder die absäumenden Bäume noch erkennbar. Jedoch wussten wir dadurch noch nicht, ob die Wegetrasse bzw. das Wegegrundstück tatsächlich auch öffentlicher Grundbesitz ist.

Mehr durch Zufall erfuhren wir nun auch von Fällen, wo die Stadt an Anlieger herangetreten war und ihnen angrenzende Wegegrundstücke zum Verkauf angeboten hatte, womit die Stadt glücklicherweise nicht immer Erfolg hatte.

Nun ging es darum, die Besitzverhältnisse zu prüfen. Dabei bekamen wir alle Unterstützung seitens des Vermessungsamtes.

Das Ergebnis: Die meisten Wege, auch die „verschwundenen“, sind tatsächlich noch in städtischem Besitz – und damit Eigentum der Allgemeinheit.


Ziegelhäuser Fußwege

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